Teilnahmebedingungen

    Gesellschaftliches Engagement der Sparkasse Niederlausitz

    1. Zielsetzung des Sparkassen-Engagements
    2. Förderformen
    3. Grundsätzlich ausgeschlossene Förderungen
    4. Kontaktmöglichkeit
    5. Rechtsweg
    6. Datenschutzbestimmungen
  1. Zielsetzung des Sparkassen-Engagements

    Die Sparkasse Niederlausitz sieht über ihr Kerngeschäft der Finanzdienstleistungen hinaus eine besondere Verantwortung für die Entwicklung des Landkreis Oberspreewald-Lausitz. Ziel ist die Stärkung harter und weicher Standortfaktoren für die Region in dem Bewusstsein, dass diese die Anziehungs- und Bindungskräfte von Investoren, Bürgern und Besuchern an unseren Landkreis verstärken und fördern. Damit kommt das Engagement der Sparkasse Niederlausitz mittelbar oder unmittelbar grundsätzlich allen Menschen zugute, die hier leben und arbeiten.

    Den Zielsetzungen entsprechend sollen die Projekte der Antragsteller auf das Gebiet des Landkreises Oberspreewald-Lausitz wirken; Antragsteller können ihren Sitz jedoch auch außerhalb des Geschäftsgebietes haben.

    Die Sparkasse fördert Projekte, deren Finanzierung unter Berücksichtigung der Sparkassenförderung gesichert ist und legt Wert darauf, dass die Antragssteller in angemessenem Umfang Eigen- sowie ggf. weitere Fremdmittel in das Projekt einbringen.
  2. Förderformen

    1. Spenden

      Die Sparkasse Niederlausitz möchte mit Spenden Vereine und Institutionen dabei unterstützen, sich für ihr Lebensumfeld zu engagieren und auf diese Weise mit Projekten Nutzen zu stiften. So unterschiedlich wie diese Projekte sind, so breit gefächert und verschiedenartig ist auch das Spendenengagement der Sparkasse. Es reicht von kleineren Spenden für Spielgeräte im Kindergarten über die Unterstützung für Sportvereine, soziale Einrichtungen und Umweltprojekte bis zu Spenden für wissenschaftliche Projekte und kulturelle Einrichtungen.

      Mit den Spenden sind keine Gegenleistungen des Empfängers verbunden. Sie sind freiwillige Zuwendungen für einen gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zweck im Sinne der §§ 52 bis 54 der Abgabenordnung (AO). Antragsteller müssen als gemeinnützig anerkannt sein. Dieser Nachweis wird über den Freistellungsbescheid bzw. die Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid (Ausstellungsdatum nicht älter als fünf Jahre), ggf. auch über die Bescheinigung nach § 60a Abs. 1 AO (Ausstellungsdatum nicht älter als drei Jahre) erbracht. Sofern es sich beim Antragsteller um eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (z.B. Kirchengemeinden, staatliche Hochschulen) handelt, ist der Nachweis nicht erforderlich. Im Anschluss an die Förderung stellt der Antragssteller eine Spendenbescheinigung aus und lässt diese innerhalb von vier Wochen der Sparkasse Niederlausitz zukommen.

      Die Überweisung der Spenden erfolgt ausschließlich auf Konten der als gemeinnützig anerkannten Einrichtung und in begründeten Ausnahmefällen auch über Verrechnungskonten öffentlicher Körperschaften bzw. der zu fördernden Organisation übergeordneter Stellen, beispielsweise Zentralrendanturen für Kirchengemeinden.

      Unter Punkt 4. Kontaktmöglichkeiten finden Sie die zentrale Anlaufstelle für Ihren Online-Förderantrag.

      Diese Aspekte sind für die Bewertung eines Spendenantrags besonders wichtig:
      • Ist der Antragsteller als gemeinnützig anerkannt?
      • Inwieweit stellt das vorgestellte Projekt einen Nutzen für die Region dar?
      • Wie groß ist der Kreis derer, die von dem Projekt profitieren?
      • In welchem Verhältnis steht die beantragte Fördersumme zum Vereins- und Verwendungszweck?
      • Welche sonstigen Geldmittel stehen für das Projekt zur Verfügung?
    2. Zweckertrag aus dem PS-Lotterie-Sparen der Sparkassen

      Mit dem Erwerb eines PS-Loses sind für die Losinhaber nicht nur Gewinnchancen verbunden. Auch gemeinnützige Vereine und Einrichtungen in der Region profitieren vom PS-Lotterie-Sparen: Mit jedem Los unterstützen die Teilnehmer soziale Einrichtungen und nachhaltige Projekte in der Region. Je verkauftem Los fließen 25 Cent in den Zweckertrag. Von diesen 25 Cent vergeben die Sparkassen 15 Cent an ausgewählte Vereine, soziale Einrichtungen und nachhaltige Projekte in ihren jeweiligen Regionen. Weitere zehn Cent werden durch die Ostdeutsche Sparkassenstiftung für die überregionale Kulturförderung eingesetzt.

      Die Vergabe des regionalen Zweckertrages erfolgt ausschließlich an Einrichtungen und für Zwecke im Landkreis Oberspreewald-Lausitz. Generell gilt, dass der Zweckertrag nur für steuerbegünstigte Zwecke im Sinne der Abgabenordnung (AO) verwendet werden kann.

      Allgemeine Verwendungsmöglichkeiten (Beispiele): Spielzeug und Spielgeräte, Turn- und Sportgeräte, Lehrmaterial, Noten, Instrumente, Bekleidung, Therapeutische Mittel, Filme, Filmgerät, Website-Gestaltung, Baum- und Strauchpflanzung, Verkehrserziehungsmittel

      Grundsätzlich mögliche Empfänger (Beispiele): Kinderschutzbund, Sportvereine, Verkehrswacht, Musik- und Gesangvereine, Klangkörper, Chöre, Technisches Hilfswerk, Freiwillige Feuerwehr, Heimatvereine, DRK, DLRG, Kulturvereine, Verkehrsvereine, Museen, Naturschutzbund, Tierschutzbund, Tiersportvereine, Wohlfahrtsverbände, Blindenverband und -mission, Behindertenwerkstatt

      Zuwendungen aus dem örtlichen Zweckertrag können auch Kindergärten, Schulen und kulturelle Einrichtungen der Städte und Gemeinden erhalten, wenn es sich beim Verwendungszweck um keine Pflichtaufgabe handelt. Die Empfänger müssen vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt sein.

      Bitten geben Sie konkrete Maßnahmen bzw. Anschaffungen an, die erfolgen sollen.

      Unter Punkt 4. Kontaktmöglichkeiten finden Sie die zentrale Anlaufstelle für Ihren Online-Förderantrag.
    3. Sponsoring

      Das Sponsoring der Sparkasse hat einen werblichen Charakter. Über die Bereitstellung von Werbe- und Repräsentationsmöglichkeiten unterstreicht die Sparkasse ihr regionales Engagement und präsentiert sich als leistungsfähiges Kreditinstitut. Dazu erhält sie für ihre finanzielle Zuwendung vereinbarte Gegenleistungen (z.B. Logoeinsatz, Werbeflächen, Grußworte, Anzeigen, etc.).

      Ausgewählte Kriterien für ein Sponsoring-Engagement Bei der Auswahl der Sponsoringprojekte achtet die Sparkasse vor allem auf folgende Aspekte:
      • Branchenexklusivität.
      • Dem Förderaufwand angemessene Gegenleistungen. Für die Höhe des Sponsorings berücksichtigt die Sparkasse:
        • Die erwartete Reichweite bei der Zielgruppe der breiten Öffentlichkeit und/oder Multiplikatoren, Fachpublika und Kundengruppen.
        • Darstellungsmöglichkeiten der Förderung durch die Präsentation des Sparkassen-Logos, den Einsatz von Bannern und anderen Werbeformen.
        • Durchgängigkeit der Förderdarstellung in allen begleitenden Medien.
        • Möglichkeiten der vernetzten Kommunikation, z.B. über Social Media.
        • Bedeutung des Projekts für die Region.


      Unter Punkt 4. Kontaktmöglichkeiten finden Sie die zentrale Anlaufstelle für Ihren Online-Förderantrag.
  3. Grundsätzlich ausgeschlossene Förderungen

    Eine Vergabe von Förderungen schließt die Sparkasse in folgenden Fällen grundsätzlich aus:
    • Einzelpersonen.
    • Laufende Personal-, Verwaltungs-, Bauunterhaltungs-, Reise- oder andere laufende Kosten.
    • Die Sparkasse fördert keine Projekte, die Parteien oder politische Interessengruppen begünstigen, einen rein kommerziellen Charakter haben oder vor Antragsstellung bereits begonnen haben bzw. abgeschlossen sind.
    • Projekte, die im Zusammenhang mit kommunalen Pflichtaufgaben stehen.
    • Beim Zweckertrag aus der PS-Lotterie der Sparkasse sind universitäre Einrichtungen und folgende Maßnahmen von einer Förderung ausgenommen:
      • Kategorien des § 52 Abs. 2 AO Nr. 8 und 15: Natur-, Umwelt-, Küsten-, Hochwasserschutz, Landschaftspflege und Entwicklungszusammenarbeit.
  4. Kontaktmöglichkeit

    Wenn Sie Unterstützung bei einem Projekt brauchen, das Sie für Ihren Verein/Ihre Institution gerne in die Tat umsetzen möchten, können Sie hier Ihre Online-Förderanfrage stellen: www.spknl-foerderung.de. Bei Engagements mit Bedeutung für den gesamten Landkreis Oberspreewald-Lausitz, bei allgemeinen Fragen oder bei sonstigen Hinweisen und Impulsen melden Sie sich gerne unter:

    Sparkasse Niederlausitz
    Abteilung Vertriebsmanagement
    Bereich Öffentlichkeitsarbeit
    Tel.: 03573 702-0
    Email: vm@spk-niederlausitz.de
  5. Rechtsweg

    Der Rechtsweg ist ausgeschlossen
  6. Datenschutzbestimmungen

    Die Sparkasse Niederlausitz beachtet beim Umgang mit personenbezogenen Daten die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes, insbesondere die Vorschriften der EU-Datenschutz-Grundverordnung. Durch die Teilnahme erklärt sich der Teilnehmer ausdrücklich damit einverstanden, dass die Sparkasse Niederlausitz die erforderlichen Daten für die Abwicklung der Aktion speichern und mit der Durchführung beauftragten Partnern zugänglich machen dürfen. Es steht dem Teilnehmer jederzeit frei, per Widerruf die Einwilligung aufzuheben und somit von der Teilnahme zurückzutreten. Die ausführliche Datenschutzerklärung zu dieser Website finden Sie unter www.sparkasse-niederlausitz.de.





    Stand 03/2023